Nr. 7
«Das Mietrecht
ist eine
Bremse»

Schön wär’s!

Immobilienentwickler*innen und Investor*innen empfinden das Mietrecht als Bremse und sagen das auch gerne laut. Dabei ist es umgekehrt: Das Mietrecht müsste als Bremse fungieren können, tut es aber je länger je weniger. Stattdessen wird es von der Immobilienlobby immer mehr ausgehöhlt.

Eigentümer*innen haben stärkere Rechte als Mieter*innen und können diese in der Praxis einfacher durchsetzen.

1.
Mieter*innen können sich rechtlich kaum wehren gegen eine Kündigung wegen Abriss oder Sanierung.

Mieter*innen dürfen eine Kündigung ihres Mietvertrags zwar rechtlich anfechten. Doch viel springt dabei in Fällen von Abriss oder Sanierung oft nicht heraus: Im besten Fall kann man so den Auszug hinauszögern, nicht jedoch verhindern. In seltenen Fällen (und meist nur wenn es parallel noch eine politische/öffentliche Kampagne gibt) kann man mit Eigentümer*innen noch aushandeln, dass man eine passende Ersatzwohnung angeboten oder den Umzug bezahlt bekommt. Dazu braucht es aber den Goodwill der Eigentümer*innen.

Wenn das Recht nicht hilft, geht es nur mit öffentlichem politischem Druck

Wenn sich viele Bewohner*innen zusammenschliessen und richtig öffentlichkeitswirksam und politisch Gas geben, können Häuser in seltenen Fällen gerettet oder zumindest der Spekulation entzogen werden. So sind einige heutige Genossenschaften aus der Besetzer*innen-Szene entstanden oder Mieter*innen konnten erwirken, dass Häuser an sie selbst oder an gemeinnützige Trägerschaften verkauft wurden, statt zu Marktpreisen.

2.
Mieter*innen müssen ihre Rechte kennen.

Viele Mieter*innen wissen gar nicht, was ihre Mietrechte wären und/oder haben nicht die Zeit, das Geld oder die sprachlichen Fähigkeiten, sich für ihre Rechte stark zu machen. Hier gibt es zusätzlich strukturelle Ungleichheiten.

3.
Mieter*innen brauchen Mut, um sich zu exponieren.

Viele Mieter*innen trauen sich nicht, bei einer Kündigung gegen ihre Vermieter*innen rechtlich vorzugehen. Sie stellen sich vor, dass sie dann keine Wohnung mehr erhalten, in einer eh schon äusserst angespannten Situation. Deswegen bleiben sie manchmal lieber ruhig und wehren sich nicht. Sie trauen sich oft auch nicht, Anfangsmietzinse anzufechten oder eine Mietzinsreduktion gemäss Referenzzins einzufordern (siehe Mythos Nr. 5), aus Angst, sich damit unbeliebt zu machen und eine Kündigung zu kassieren.

Das ist schade, denn: Manchmal lassen sich natürlich doch wichtige Erfolge erzielen, wie die Zeitschrift des Mieter*innenverbands «Mieten und Wohnen» immer wieder portraitiert, mietenundwohnen.ch.

4.
Es ist kaum möglich, eine überhöhte Rendite zu beweisen.

Die Renditen, die mit Wohnraum gemacht werden dürfen, sind gedeckelt – was aber nicht kontrolliert wird (siehe Mythos Nr. 5). Mieter*innen müssten sich persönlich wehren und die übersetzte Rendite beweisen. Das ist aber praktisch unmöglich ohne Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Eigentümer*innen.

5.
Gerichtsverfahren sind oft zu teuer für Mieter*innen. Nicht so für Eigentümer*innen.

Wenn Mieter*innen sich für ihre Rechte wehren und gerichtlich vorgehen möchten, scheitern sie allzu oft an den Kosten der Verfahren. Umgekehrt haben Eigentümer*innen vielleicht sogar bei der Finanzierung des Ersatzneubaus ein Budget reserviert für allfällige Rechtskosten.

Rechtsschutzversicherungen

Der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (www.mieterverband.ch) setzt sich für eine Rechtsvertretung aller seiner Mitglieder ein. Als Mitglied hat man dafür automatisch eine Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass man mind. 2 Monate vor einem solchen Gerichtsfall bereits Mitglied sein muss, damit diese Versicherung greift!

Gossip

Es gibt Immobilienunternehmen, die Journalist*innen anklagen, welche kritisch über sie schreiben. Zwar sind sie vermutlich damit nicht im Recht und wissen das auch, aber weil sich Journalist*innen oder kleinere Medien aufwändige Gerichtsprozesse nicht leisten können, ziehen diese ihre Berichterstattung dann zurück und wagen beim nächsten mal weniger Kritik. Für all das haben wir keine schriftlichen Quellen, weil diese Prozesse ja gar nie stattgefunden haben. Anonyme mündliche Quellen haben wir aber zahlreiche.